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Der Mieterstrom in Berlin kommt!

mieterstrom
Anlagenumbau eines Fernwärmeanschlusses

Bisher spielte sich die Energiewende bei den Bürgern des Landes immer vor den Toren der Großstädte in Deutschland ab. Entweder wurde Strom in großen Windkraftanlagen auf hoher See, oder auf hektargroßen Photovoltaik-Anlagen auf Feldern in der Uckermark erzeugt. Nichts was einen wirklich nahe war. Der tolle, umweltfreundliche, grüne Strom flimmerte interessant nur in Berichterstattungen dazu im Fernsehen. Die Steckdose und der Strom der aus ihr floss waren immer ohne Geschmack der Energiewende und einfach nur langweilig. Dies soll sich nun ändern!

Im Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Mieterstromgesetz beschlossen! Demnach können Anlagen-Betreiber (Vermieter, Energieversorger, Energiedienstleister, Genossenschaften, etc.) auf Dächern von Wohngebäuden Photovoltaik Anlagen bis 100 kWp und einer Arbeit von max. 500 MW/Jahr betreiben. Der dadurch entstehende Strom kann direkt an die Mieter des Gebäudes verkaut werden. Auch angrenzende Gebäude können direkt mit versorgt werden. Für den Direktstromanteil muss zwar die volle EEG Umlage bezahlt, aber keine Stromsteuer oder sonstige Abgaben und Netzentgelte bezahlt werden. Zudem erhält der Anlagenbetreiber nun auch einen Zuschlag auf den Direktstrom. Dieser liegt je nach Anlagengröße zwischen 3,7 und 2,11 Cent / kWh.

Eigentlich ist das Gesetz kein neues, sondern die Änderung des bestehenden EEG. Es gilt für alle Gebäude, die mindestens zu 40% der Gesamtfläche dem Wohnen dienen. Zwar gilt die Obergrenze von 100 kWp für Einzelanlagen, jedoch können mehrere Anlagen zur Versorgung eines Stadtquartiers von z.B. 6 x 90 kWp so behandelt werden, dass jede für sich genommen den Mieterstromzuschuss bekommt. Auch kann der Strom für Großverbraucher einer Wohnanlage, z.B. für E-Auto-Tankstellen oder Wärmepumpen für die Gebäudeheizung mit einbezogen werden. Strom, der in Stromspeicher eingelagert wird, bekommt hingegen keinen Zuschuss. Eigenverbraucher, die eine Anlage betreiben, sind von dem Mieterzuschuss zudem ausgeklammert. Hier greift ausschließlich das EEG.

Weitere Informationen (Leitfaden und Merkblatt) zum Mieterstromgesetz finden Sie als Downloadbare PDFs in unserer Materialsammlung.

Wenn Sie Ihre Mieter mit hausgebackenem Mieterstrom auf dem Dach versorgen wollen helfen wir ihnen auch gerne direkt bei der Konzipierung / Projektierung weiter. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch bzw. Angebot.

Ihr

Benjamin Holtz

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