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EnEV-Novelle

Nun gilt es, diese Vorschläge im Rahmen von Verbänden und Organisationen zu diskutiert und sich geg. für Änderungen einzusetzen.

Eine Novellierung ist grundsätzlich nötig, um die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

Kernpunkte der EnEV-Novelle sind (zitiert nach Berliner ImpulsE):

  • Erhöhung der Anforderungen an Neubauten in 2014 und 2016 um jeweils 12,5 % (Primärenergiebedarf) bzw. 10 % (Gebäudehülle).
  • Für den Gebäudebestand sind keine Verschärfungen der Anforderungsniveaus bzw. Nachrüstpflichten vorgesehen.
  • Immobilienanzeigen: Hier ist künftig die Angabe eines Energiekennwerts bei Verkauf und Vermietung vorgeschrieben. Energieausweise müssen bei Besichtigungen vorgelegt bzw. bei Kauf oder Anmietung ausgehändigt werden.
  • Die Pflichten zum Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden werden erweitert. Sie gilt künftig auch für kleinere Gebäude.
  • Stichprobenkontrollen soll es künftig für die Einhaltung von Neubauanforderungen, Energieausweisen, Inspektionsberichten von Klimaanlagen geben.
  • Das Nachweisverfahrens für Neubauten (Wohngebäude) wird vereinfacht. (EnEV Easy)
  • Der für Strom gültige Primärenergiefaktor wird auf 2,0 und Anfang 2016 auf 1,8 gesenkt. Bislang gilt ein Wert von 2,6.

Auch wenn die Novelle noch nicht in gültiges Recht umgewandelt ist, so sind hier doch Tendenzen zu erkennen, die aufgrund Ihrer weiten Verbreitung in Fachkreisen wohl auch in den Gesetzesentwurf einfleißen werden. Aus Atum Sicht sehr bedauerlich ist, dass in den Entwurf nach wie vor keine verbindliche Regelung getroffen wurde, den hydraulischen Abgleich bei Wärmeerzeugungsanlagen im Neubau und im Bestand sowohl bei Austausch, als auch bei Wartung der Anlagen verpflichtend zu verordnen. Aufgrund der hohen Einsparpotentiale, bzw. dadurch, dass er als alternativloses Element für einen energieeffizienten Betrieb jeder Heizungsanlage bei gleichzeitig geringen Investitionskosten gilt, ist dies unverständlich.

Interessant an der Novellierung ist, dass der Primärenergiefaktor für Strom von 2,6 auf 2,0, bzw. 1,8 abgesenkt werden soll. Eine aus Atum-Sicht notwendige Massnahme, da aufgrund steigender Stromeinspeisung durch Erneuerbare Energien diese 'Bestrafung' gegenüber anderen Energieträgern nicht weiter aufrecht erhalten bleiben kann. In Zeiten zunehmender Überproduktion an erneuerbarem Strom, bzw. durch die Vernetzung von Supply und Demand über das Smart-Grid sollten jetzt Anreize geschaffen werden, Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepumpen einzusetzen. Wärmepumpen benötigen Strom als Antriebsenergie und können je nach Strombedarf schnell hoch- und runtergefahren werden. Eine Eigenschaft, die für das Gelingen des Smart-Grids unbedingt nötig ist.

Strom, so die Atum-Prognose, wird zukünftig als Energieträger im Smart-Grid immer relevanter. Und das gilt auch - oder vor allem - für die Erzeugung thermischer Energie.

Im Anhang dieses Beitrags finden Sie die Lesefassung der EnEV-Novelle

Schöne Grüße

Benjamin Holtz

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